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Fristgebundene Anträge und Erklärungen gegenüber der Stadt Hanau können nur dann elektronisch abgegeben werden, wenn die Stadt im Einzelfall ausdrücklich diese Möglichkeit eröffnet. Zur Abgabe der Erklärung ist das vorgegebene Verfahren oder die vorgegebene E-Mail-Adresse zu verwenden.

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